GUTREISTMANN - Reisen 2026
Versicherung & Sicherheit Sicherungsschein gemäß § 651r BGB Gut abgesichert unterwegs ◗ Sicherungsschein: Ihre Zahlungen sind gemäß § 651r BGB rechtlich geschützt. ◗ Reiserücktrittsversicherung: Eine Versicherung schützt Sie im Falle einer Stornierung vor finanziellen Verlusten. ◗ Auslandskrankenversicherung: Für Reisen ins Ausland ist eine zusätzliche Krankenversicherung sinnvoll, damit Sie im Ernstfall bestens versorgt sind. ◗ Gepäckversicherung: Wir empfehlen eine Versicherung für Ihr Reisegepäck, damit Sie auch bei Verlust oder Beschädigung abgesichert sind. Sicherheit auf Reisen ◗ Bequemer Reisebus: Alle Fahrten erfolgen mit unserem komfortablen Reisebus, der regelmäßig gewartet wird. ◗ Persönliche Betreuung: Durch unsere kleineren Gruppen können wir individuell auf Sie eingehen und auch in besonderen Situationen – etwa bei Krankheit oder Unfall – schnell reagieren. ◗ Verlässliche Partner: Wir arbeiten nur mit geprüften Hotels und Dienstleistern zusammen, die unsere hohen Standards erfüllen. Empfehlung Für den Abschluss einer Reiseversicherung empfehlen wir unseren Gästen den ADAC, der umfassende und zuverlässige Angebote für Reiserücktritt, Auslandskranken- und Gepäckversicherung bereithält. Hiermit bestätigen wir, dass die von Ihnen geleisteten Zahlungen für die gebuchte Reise gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch eine Insolvenzversicherung abgesichert sind. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters werden Ihnen die gezahlten Beträge für nicht durchgeführte Reiseleistungen erstattet. Sollte die Reise bereits angetreten sein, werden die notwendigen Rückreisekosten übernommen. Bitte bewahren Sie diesen Sicherungsschein sorgfältig auf. Er dient als Nachweis Ihrer Absicherung. © NDABCREATIVITY - stock.adobe.com 42 ✆ 06042 4057477
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